Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Allgemeines

Diese AGB gelten für alle unsere Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen, sofern nicht besonders abweichende oder ergänzende Vereinbarungen getroffen werden. Abweichenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Preise

Die Preise gelten ab Werk, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Verpackung.
Die Zahlungen haben, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto unter Ausschluss der Aufrechnung und Zurückbehaltung zu erfolgen.
Abweichendes gilt nur, wenn auf unseren Auftragsbestätigungen und Warenrechnungen
andere Zahlungsziele und Zahlungsmodalitäten abgedruckt sind.
Für alle Lieferungen und Leistungen gilt ein Mindestbestellwert von 85 EUR zzgl. MwSt.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen nach dem geltenden Verzugszinssatz für Handelsgeschäfte gem. HGB. Bei Umständen, die nach dem jeweiligen Abschluss bekannt werden und die auf eine schlechte Vermögenslage des Bestellers hinweisen, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, unbeschadet des Rechts auf Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers.

3. Lieferung und Versand

Die von uns genannten Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sie sind jedoch unverbindlich. Bei verspäteter Auslieferung besteht kein Anspruch des Kunden auf Preisminderung oder Ersatzlieferung. Die Lieferfrist beginnt erst mit dem Zugang unserer endgültigen Auftragsbestätigung. Bei höherer Gewalt, Streik, unpünktliche Belieferung durch Vorlieferanten und Betriebsstörungen jeglicher Art sowie Verlust und Defekt der für die Bearbeitung vorgesehenen Maschinen sind wir von der Lieferverpflichtung frei und können ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vermerkt, je nach Größe und Gewicht mit einer von uns beauftragten Spedition, per UPS oder per Post. Zur Stornierung (auch Teilstornierung) bedarf es unseres ausdrücklichen, schriftlichen Einverständnisses. Wir behalten uns vor, den dadurch entstandenen Schaden geltend zu machen, mindestens jedoch 30% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.

4. Rücklieferungen

Rücklieferungen können nur unter Beifügung eines Warenbegleitscheines mit allen zur Identifizierung notwendigen Angaben angenommen werden.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Der Besteller tritt hiermit bis zur vollen Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung sämtliche ihm aus der Veräußerung unserer Vorbehaltsware zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist.

6. Gewährleistung und Haftung

Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen. Beanstandungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Bei verborgenen Mängeln beginnt diese Frist mit der Entdeckung des Mangels. Für Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt eine angemessene Frist als vereinbart.
Die Haftung für in unserem Besitz befindlichen Kundenmaterial wird im gesetzlichen zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere haften wir bei Lagerung und Bearbeitung nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Kommen Sachversicherungen für eine Entschädigung in Frage, so wird die Regulierung unserer eigenen Schäden den Kundenschäden vorangestellt. Die Haftung für angeliefertes Material sowie Folgekosten ist auf maximal den Auftragswert beschränkt. Trotz sorgfältiger Arbeit lässt sich Ausschuss technisch nicht völlig vermeiden. Die dafür geltenden Richtwerte sind von Werkstück zu Werkstück sehr verschieden und können bei Auftragsvergabe festgelegt werden. Ein Materialersatz im Rahmen der vorgegebenen Werte ist ausgeschlossen.
Eine Prüfung der von der vom Auftraggeber vorgegebenen Materialeigenschaften erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn, auf Wunsch und Kosten des Bestellers. Von uns vorgeschlagene Bearbeitungsabläufe, zu verwendenden Material usw. entbinden den Kunden nicht, die Verwendbarkeit für seine Belange selbst zu prüfen. Soweit nicht ausdrücklich besonders vereinbart, arbeiten wir nach den zulässigen Maßtoleranzen nach DIN 7168 „Mittel“ oder den für die jeweiligen Bearbeitung technisch vorgegebenen Abweichungen.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Stammsitz der Firma. Gerichtsstand ist für beide Teile das Amtsgericht Schwerin.

Stand 02.01.2014

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